Kauf der verwaisten Anlage

Der Kauf der verwaisten Anlage im Jahr 1165 durch Hildegard von Bingen war in erster Linie eine praktische Notwendigkeit, um dem enormen personellen Zuwachs ihres Hauptklosters Rupertsberg zu begegnen. Hildegard erwarb das leerstehende und teilweise verfallene ehemalige Augustinerkloster in Eibingen, ließ die beschädigten Gebäude restaurieren und besiedelte sie mit dreißig benediktinischen Nonnen neu.

Im größeren Kontext der „Refoundation“ (Neugründung) dieses Standortes beleuchten die Quellen den Kaufakt aus zwei unterschiedlichen Perspektiven:

Praktische Wiederbelebung des monastischen Lebens In der traditionellen Überlieferung wird der Erwerb der Ruinen faktisch als Neugründung betrachtet, da Hildegard durch den Kauf das klösterliche Leben vor Ort rettete und völlig neu strukturierte. Sie wandelte die Anlage in ein reines Frauenkloster um und etablierte eine Gemeinschaft, die im Gegensatz zum streng adligen Rupertsberger Konvent explizit auch nicht-adligen Frauen aus bürgerlichen Schichten offenstand.

Kritische Revision der formellen Neugründung Die moderne historische Forschung, insbesondere durch die quellengeschichtlichen Analysen von Matthias Schmandt, bestreitet jedoch die Rolle Hildegards als offizielle „Gründerin“ und bewertet den Kauf differenzierter. Die Texte weisen darauf hin, dass es für eine kirchenrechtlich formelle Neugründung durch Hildegard keinen expliziten, hieb- und stichfesten Nachweis gibt. Weder die zeitgenössische Lebensbeschreibung (Vita Hildegardis) noch die lediglich in einer Abschrift des 16. Jahrhunderts erhaltene Gründungsurkunde belegen einen solchen offiziellen juristischen Neugründungsakt infolge des Kaufs.

Administrative Eingliederung statt Eigenständigkeit Anstatt eine völlig autarke Neugründung vorzunehmen, führte der Erwerb der Anlage dazu, dass das Kloster Eibingen in eine starke administrative und spirituelle Abhängigkeit zum Mutterkloster Rupertsberg geriet. Hildegard leitete den Eibinger Konvent bis zu ihrem Tod selbst. Obwohl die Eibinger Nonnen besonders im 13. Jahrhundert versuchten, sich aus dieser Vormundschaft zu lösen und Gleichrangigkeit zu erreichen, blieb die enge administrative Verflechtung der beiden Klöster bestehen.

Zusammenfassend war der Kauf der verwaisten Anlage zwar die unbedingte Voraussetzung für die bauliche Rettung und die praktische „Refoundation“ des klösterlichen Lebens in Eibingen, stellte aber nach heutigem Forschungsstand keinen formellen kirchenrechtlichen Neugründungsakt dar, sondern vielmehr die Angliederung eines verlassenen Standorts an Hildegards bestehenden Wirkungsbereich.


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