Einfluss Barbarossas auf Klostergründung in Eibingen

Sowohl die Zerstörung des ursprünglichen Klosters als auch die Neubesiedlung durch Hildegard von Bingen fallen exakt in die Epoche von Kaiser Friedrich I. Barbarossa.

Tatsächlich waren es Barbarossas eigene kaiserliche Truppen, die während der Reichskriege in den Rheingau eindrangen, das Gebäude brandschatzten und die ursprüngliche augustinische Ordensgemeinschaft in die Flucht zwangen. Die stark beschädigte Anlage verfiel und stand leer, bis Hildegard von Bingen die Ruinen im Jahr 1165 – also weiterhin während seiner Regentschaft – übernahm.

Was eine mögliche Erlaubnis des Kaisers betrifft, geben die vorliegenden Quellen keine Hinweise darauf, dass Hildegard für diesen Vorgang eine kaiserliche Genehmigung einholen musste. Den Texten zufolge hat sie das verwaiste Anwesen schlichtweg käuflich erworben, um dem personellen Aufschwung ihres Hauptklosters Rupertsberg zu begegnen und dort Benediktinerinnen anzusiedeln.

(Hinweis zu Informationen außerhalb der vorliegenden Quellen: Aus der historischen Forschung ist allgemein bekannt, dass Hildegard von Bingen in einem regen brieflichen Austausch mit Kaiser Barbarossa stand und von ihm 1163 – also zwei Jahre vor dem Erwerb von Eibingen – einen offiziellen kaiserlichen Schutzbrief für ihr Hauptkloster Rupertsberg erhielt. Ob es im Vorfeld der Eibinger Übernahme konkrete Absprachen oder eine formelle Erlaubnis von ihm gab, wird in den hiesigen Texten jedoch nicht thematisiert und müsste unabhängig verifiziert werden.)

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ff: Neuere Untersuchungen

Die neuen Quellen enthalten keine Hinweise darauf, dass Hildegard von Bingen eine explizite Erlaubnis von Kaiser Friedrich I. Barbarossa benötigte oder erhielt, um die Ruinen des Augustinerklosters in Eibingen zu kaufen. Die Texte geben übereinstimmend lediglich an, dass sie das leerstehende und verfallene Anwesen im Jahr 1165 käuflich erwarb.

Allerdings liefern die Dokumente wichtige neue Erkenntnisse über das Verhältnis der beiden historischen Persönlichkeiten, welche verdeutlichen, dass Barbarossa ihr weitreichende Autonomie gewährte, die solche Käufe begünstigte:

- Kaiserlicher Schutzbrief (1163): Barbarossa stellte Hildegards Kloster 1163 unter seinen persönlichen Schutz und besiegelte dies mit einem entsprechenden Schutzprivileg, in dem er sie offiziell als Äbtissin („abatissa“) anerkannte. - Aufwertung zu Reichsklöstern: Der Kaiser ermöglichte Hildegard die finanzielle Unabhängigkeit, indem er ihre Klöster in den Rang von Reichsklöstern erhob. - Status als Reichsfürstin: Durch diesen neuen Status wurde Hildegard nicht nur Steuerfreiheit garantiert, sondern sie stieg als Reichsäbtissin faktisch in den Rang einer Reichsfürstin auf. Diese außergewöhnliche Position erlaubte es ihr, politische Interessen auf dem Reichstag zu vertreten und sogar eigene Münz- und Zollrechte in Anspruch zu nehmen. - Persönlicher Kontakt und Kritik: Die Quellen verweisen auf ein mutmaßliches persönliches Treffen der beiden „Superstars“ des 12. Jahrhunderts in Ingelheim um das Jahr 1163. Zudem standen sie in brieflichem Kontakt, in dem Hildegard sich nicht scheute, den Kaiser offen zu kritisieren.

Zusammenfassend lässt sich aus den neuen Quellen ableiten: Eine spezifische Kauferlaubnis für Eibingen wird nicht erwähnt, jedoch stattete Barbarossa Hildegard mit enormen rechtlichen, politischen und finanziellen Privilegien aus, die ihr das Agieren als unabhängige Käuferin und Neugründerin im Jahr 1165 überhaupt erst ermöglichten.


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