Verweigerung der Exhumierung

Die Verweigerung der Exhumierung ist der zentrale Auslöser und der dramatische Höhepunkt im Konflikt um das Interdikt (1178–1179). Im größeren Kontext von Hildegards Leben veranschaulicht diese Episode eindrucksvoll ihre Standhaftigkeit, ihr unerschütterliches Gewissen und ihre Bereitschaft, sich selbst den höchsten kirchlichen Autoritäten zu widersetzen, wenn sie deren Anordnungen als ungerecht oder sündhaft empfand.

Der Anlass: Ein unrechtmäßiger Befehl Der Konflikt begann, als Hildegard auf dem geweihten Friedhof ihres Klosters Rupertsberg einen ehemals exkommunizierten Adligen beisetzen ließ. Die Prälaten des Mainzer Domkapitels betrachteten den Mann weiterhin als unbußfertigen Exkommunizierten und forderten Hildegard strikt auf, den Leichnam zu exhumieren und vor den Klostermauern in ungeweihter Erde zu begraben.

Widerstand aus Gewissensgründen und Schutz der Sakramente Hildegard weigerte sich vehement, dieser Anweisung Folge zu leisten. Sie war sich sicher – bestärkt durch das Wissen ihres Gewissens und göttliche Einsichten –, dass der Verstorbene sich vor seinem Tod auf dem Sterbebett mit der Kirche ausgesöhnt hatte. Er hatte ordnungsgemäß die Beichte abgelegt, die Letzte Ölung sowie die Kommunion durch seinen Priester empfangen und war ohne Einwände begraben worden.

Hildegard argumentierte theologisch, dass eine Exhumierung eine schwere Sünde darstellen würde. In ihrem Antwortschreiben an die Prälaten betonte sie, sie habe sich deren Rat und Befehl widersetzt, damit die Sakramente Christi, mit denen der Mann vor seinem Tod gestärkt worden war, nicht durch „weibliche Grausamkeit“ (feminine harshness) verletzt oder entehrt würden. Aus tiefer Überzeugung wählte sie den Ungehorsam gegenüber der Kirchenhierarchie und erklärte: „Besser ist es für mich, in die Hände der Menschen zu fallen, als das Gesetz meines Gottes zu verlassen“.

Die physische Verhinderung der Exhumierung Hildegard beließ es nicht bei einem rein rhetorischen Widerstand. Um das Grab vor dem physischen Zugriff der Mainzer Geistlichkeit zu schützen, ergriff sie radikale praktische Maßnahmen. Sie ließ die Markierungen von den Gräbern entfernen und ebnete die Ruhestätte eigenhändig ein, sodass sie völlig unkenntlich wurde. Zeugenaussagen in ihrer späteren Heiligsprechungsakte berichten zudem, dass sie mit ihrem Äbtissinnenstab das Kreuzzeichen über dem Grab machte, um es endgültig vor den Behörden zu verbergen.

Die Folgen: Das Interdikt und der theologische Widerstand Aufgrund dieser kompromisslosen Gehorsamsverweigerung verhängten die Mainzer Prälaten das Interdikt über das Kloster Rupertsberg. Diese drakonische Kirchenstrafe verbot der klösterlichen Gemeinschaft den Empfang der Sakramente, das Feiern der Messe sowie das laute Singen des Stundengebets.

Hildegard beugte sich der Strafe insoweit, dass die Nonnen das göttliche Offizium nur noch bei geschlossenen Türen mit gedämpfter Stimme lasen, um nicht in allem ungehorsam zu sein. Jedoch nahm sie das Unrecht nicht schweigend hin: Sie wehrte sich mit flammenden Protestbriefen, in denen sie die theologische Essenz der geistlichen Musik meisterhaft verteidigte, und mobilisierte ihr diplomatisches Netzwerk, bis die Strafe dank der Zeugenaussagen des Kölner Erzbischofs im Jahr 1179 – kurz vor ihrem Tod – schließlich aufgehoben wurde.

Im Gesamtkontext zeigt die Verweigerung der Exhumierung Hildegard als furchtlose Verteidigerin der göttlichen Gerechtigkeit, für die das Seelenheil eines Menschen und der unantastbare Schutz der Sakramente weitaus schwerer wogen als der bloße, formale Gehorsam gegenüber der irdischen Kirchenpolitik.


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