Ursache: Bestattung eines exkommunizierten Ritters

Im Jahr 1178 verhängte das Mainzer Domkapitel ein Interdikt über Hildegard von Bingens Kloster auf dem Rupertsberg. Die direkte Ursache für diese drakonische Kirchenstrafe war die Bestattung eines exkommunizierten adligen Ritters auf dem geweihten Klosterfriedhof.

Der Konflikt um die Exhumierung Das Mainzer Domkapitel, das die Diözese in Abwesenheit des Erzbischofs Christian I. verwaltete, betrachtete den Verstorbenen als unbußfertigen Exkommunizierten und forderte von Hildegard die sofortige Exhumierung und Entfernung des Leichnams aus der geweihten Erde.

Hildegard weigerte sich jedoch strikt, dieser Anweisung Folge zu leisten. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass der Adelige seine Verfehlungen vor dem Tod bereut und durch einen rechtmäßigen Priester die Absolution, die letzte Ölung sowie die Kommunion empfangen habe. Da diese Aussöhnung mit der Kirche jedoch nicht in der Öffentlichkeit stattgefunden hatte, erkannten die Mainzer Prälaten sie nicht an und drohten mit dem Interdikt, falls Hildegard nicht nachgebe.

Hildegards Widerstand aus Gewissensgründen Hildegard bewertete die geforderte Exhumierung als schweren Frevel an einem mit Gott versöhnten Menschen. Getreu ihrer tiefen Gewissensüberzeugung erklärte sie, es sei „besser für mich, in die Hände der Menschen zu fallen, als das Gesetz meines Gottes zu verlassen“. Um die Exhumierung physisch zu verhindern, ließ sie die Grabmarkierungen entfernen und die Ruhestätte einebnen. Berichten aus ihrer Heiligsprechungsakte zufolge machte sie mit ihrem Äbtissinnenstab das Kreuzzeichen über dem Grab, sodass es völlig unkenntlich wurde und von den bischöflichen Behörden nicht mehr gefunden werden konnte.

Der größere Kontext: Das Interdikt und die Theologie der Musik Als Reaktion auf diesen ungehorsamen Akt verhängten die Prälaten das Interdikt. Im größeren Kontext von Hildegards Leben und Wirken hatte diese Strafe verheerende Auswirkungen: Den Nonnen wurde nicht nur der Empfang der Sakramente verboten, sondern auch das feierliche Singen des Stundengebets.

Die Bestattung des Ritters wurde somit zum Auslöser für Hildegards berühmte Verteidigung der geistlichen Musik. In einem flammenden Brief an die Mainzer Prälaten argumentierte sie, dass der liturgische Gesang kein bloßes Beiwerk sei, sondern eine essenzielle Verbindung zur himmlischen Harmonie. Sie warnte die Kleriker scharf, dass jene, die eine Gemeinde ungerechtfertigt des Gesangs berauben, Gefahr liefen, selbst vom Lobgesang der Engel ausgeschlossen zu werden.

Die Lösung des Konflikts Die theologische und juristische Pattsituation um den bestatteten Ritter wurde schließlich durch Hildegards diplomatisches Netzwerk gelöst. Der befreundete Erzbischof von Köln reiste nach Mainz und brachte Zeugen mit – darunter einen Ritter sowie genau jenen Priester, der den Verstorbenen vor seinem Tod vom Bann losgesprochen hatte. Durch diese Zeugenaussagen konnte die rechtmäßige Absolution des Ritters zweifelsfrei bewiesen werden. Daraufhin gaben die Mainzer Prälaten nach und hoben das Interdikt im Frühjahr 1179, nur wenige Monate vor Hildegards Tod, endgültig auf.


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