Sanktionen: Verbot von Gesang, Glocken & Sakramenten

Im Rahmen des Interdikts (1178–1179), das die Mainzer Prälaten über das Kloster Rupertsberg verhängten, weil Hildegard von Bingen sich aus Gewissensgründen weigerte, einen ehemals exkommunizierten Adligen zu exhumieren, wurden drastische kirchliche Sanktionen gegen den Konvent erlassen. Diese Maßnahmen lähmten das gesamte klösterliche Leben und trafen die Gemeinschaft im Herzstück ihres benediktinischen Alltags.

Die verhängten Sanktionen umfassten drei zentrale Verbote:

- Verbot der Sakramente: Den Nonnen wurde der Empfang aller Sakramente, insbesondere der Eucharistie (Kommunion), strengstens untersagt. Jegliche öffentliche gottesdienstliche Handlung und das Hören der Messe waren dem Konvent verboten. - Striktes Gesangsverbot: Den Nonnen wurde verboten, das tägliche Stundengebet (Opus Dei) feierlich zu singen. Sie durften die Gebete nur noch bei geschlossenen Türen, im Halbdunkel und mit flüsternden, gedämpften Stimmen rezitieren. - Glockenverbot: Auch das Läuten der Glocken, das im Mittelalter den klösterlichen Tagesablauf strukturierte und die Gemeinschaft zum Gottesdienst rief, wurde komplett unterbunden.

Hildegards theologischer Widerstand Hildegard und ihre Schwestern beugten sich den Sanktionen zunächst rein äußerlich, um nicht in offene Rebellion und vollkommenen Ungehorsam zu verfallen, litten jedoch unter dieser „schweren Last“ und der „großen Traurigkeit“ immens.

Der Verlust der Musik traf Hildegard besonders hart, da der gottesdienstliche Gesang für sie kein bloßes ästhetisches Beiwerk war, sondern ein unersetzliches Instrument der Heilsordnung. In ihrer Theologie verband die Musik die Seele direkt mit der himmlischen Harmonie und dem Chor der Engel, mit dem Adam vor dem Sündenfall im Paradies gesungen hatte.

Als Reaktion auf diese drakonischen Strafen verfasste die 80-jährige Äbtissin ein monumentales Lehr- und Protestschreiben an das Mainzer Domkapitel (Ad praelatos Moguntinenses bzw. Epistel 47). Darin rechtfertigte sie nicht nur ihr Handeln bezüglich der Bestattung, sondern wehrte sich energisch gegen das Gesangsverbot. Sie warnte die Prälaten in scharfem prophetischem Ton, dass jeder, der eine Gemeinde ungerechtfertigt des Gesangs beraubt und Gott sein rechtmäßiges Lob auf Erden verweigert, im Jenseits selbst von der Teilnahme am Lobgesang der Engel ausgeschlossen werde, sofern er keine Buße leiste. Das Interdikt und das Verstummen der Musik bezeichnete sie gar als Werk des Teufels, der die himmlische Harmonie hasse und versuche, die göttliche Lobpreisung der Kirche zu zerstören.

Aufhebung der Sanktionen Hildegard nutzte ihr einflussreiches Netzwerk, um sich gegen die Prälaten zur Wehr zu setzen. Nachdem der Erzbischof von Köln mit Zeugen nach Mainz reiste und beweisen konnte, dass der verstorbene Adlige vor seinem Tod tatsächlich rechtmäßig von seinem Bann losgesprochen worden war, mussten die Mainzer Prälaten nachgeben. Im März oder April 1179, nur wenige Monate vor Hildegards Tod, wurde das Interdikt endgültig aufgehoben. Die Glocken durften wieder läuten, die Sakramente wurden zurückgebracht, und der feierliche Gesang kehrte auf den Rupertsberg zurück.


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