Der Konflikt mit den Mainzer Prälaten (dem Domkapitel) in den Jahren 1178 und 1179 bildete die letzte und existenzielle kirchenpolitische Auseinandersetzung im Leben der damals 80-jährigen Hildegard von Bingen. Im größeren Kontext des sogenannten Interdikts repräsentierten die Prälaten die unerbittliche, formaljuristische Amtskirche, gegen die Hildegard ihr prophetisches Gewissen und ihr diplomatisches Netzwerk in Stellung brachte.
Die Rolle der Mainzer Prälaten als Stellvertreter Da sich der eigentlich zuständige Mainzer Erzbischof Christian I. von Buch im Auftrag des Kaisers Friedrich Barbarossa längere Zeit in Italien aufhielt, verwaltete das Mainzer Domkapitel in seiner Abwesenheit die Diözese. Der Konflikt entzündete sich, als Hildegard einen jungen, ehemals exkommunizierten Adligen auf dem geweihten Klosterfriedhof des Rupertsbergs beisetzen ließ. Die Mainzer Prälaten beharrten auf dem strikten Standpunkt, dass dieser Mann als unbußfertiger Exkommunizierter gelte, da seine Aussöhnung mit der Kirche nicht öffentlich stattgefunden hatte, und forderten von Hildegard ultimativ die Exhumierung und Umbettung der Leiche in ungeweihte Erde.
Eskalation und Verhängung des Interdikts Hildegard wusste jedoch durch Zeugen – und bestärkt durch eine innere Vision –, dass der Mann vor seinem Tod bereut und durch einen Priester die Sakramente der Beichte, der Letzten Ölung und der Kommunion empfangen hatte. In der festen Gewissensüberzeugung, dass es besser sei, „in die Hände der Menschen zu fallen, als das Gesetz meines Gottes zu verlassen“, verweigerte sie den Prälaten den Gehorsam. Um den physischen Zugriff der bischöflichen Beamten zu verhindern, ebnete sie das Grab ein und machte es unkenntlich, indem sie mit ihrem Äbtissinnenstab das Kreuzzeichen darüber schlug.
Als Reaktion auf diesen Widerstand verhängten die Mainzer Prälaten das Interdikt über das Kloster Rupertsberg. Diese drakonische Maßnahme untersagte den Nonnen nicht nur den Empfang der Sakramente, sondern verhängte auch ein striktes Gesangs- und Glockenverbot. Das Stundengebet durfte nur noch bei geschlossenen Türen und mit flüsternder Stimme rezitiert werden, was der klösterlichen Gemeinschaft das Herzstück ihres benediktinischen Lebensvollzugs raubte.
**Hildegards Verteidigung (\Ad praelatos Moguntinenses\)** Nachdem Hildegard zunächst persönlich nach Mainz gereist war und von den Prälaten abgewiesen wurde, verfasste sie ein flammendes Protestschreiben direkt an das Domkapitel (bekannt als Brief 23 oder Epistel 47). Darin belehrte sie die Kleriker theologisch über die kosmologische Bedeutung der geistlichen Musik. Sie warnte die Prälaten in scharfem, prophetischem Ton, dass jene, die eine Gemeinde ohne triftigen Grund des Gesangs berauben und Gott sein rechtmäßiges Lob auf Erden verweigern, Gefahr liefen, im Jenseits selbst vom himmlischen Lobgesang der Engel ausgeschlossen zu werden. Zudem mahnte sie, sie sollten sich bei ihren Urteilen vom „Eifer der Gerechtigkeit Gottes und nicht von Unwillen, unrechter Gemütsregung oder Rachegelüsten leiten zu lassen“. Das Interdikt selbst bezeichnete sie als Werk des Teufels, der die himmlische Harmonie hasse.
Lösung des Konflikts und Nachwirkungen Da das Domkapitel unnachgiebig blieb, umging Hildegard die Prälaten, indem sie sich in einem Brief direkt an den in Italien weilenden Erzbischof Christian wandte, der ihr in einem Antwortschreiben sein Mitleid für das Handeln seiner Vertreter aussprach. Den praktischen Durchbruch erreichte sie durch die Hilfe des Kölner Erzbischofs: Dieser reiste mit Zeugen (darunter der Priester, der den Ritter losgesprochen hatte) zu den Prälaten nach Mainz und konnte dem Domkapitel die rechtmäßige Absolution zweifelsfrei beweisen. Daraufhin mussten die Mainzer Prälaten im Frühjahr 1179 – wenige Monate vor Hildegards Tod – das Interdikt endgültig aufheben.
Die historische Forschung geht heute davon aus, dass das Mainzer Domkapitel sich dieser kirchenpolitischen Niederlage gegen eine Äbtissin noch lange bewusst war. Es wird vermutet, dass die fehlende Unterstützung des Mainzer Klerus bei dem bald nach Hildegards Tod angestrebten Heiligsprechungsverfahren eine direkte Nachwirkung dieses Konflikts war und maßgeblich dazu beitrug, dass der Prozess im Mittelalter ergebnislos versandete.