Schenkungen an Disibodenberg und Rupertsberg

Im hochmittelalterlichen Klosterwesen bildeten Schenkungen und Mitgiften eine wesentliche Grundlage der wirtschaftlichen Existenz vieler geistlicher Gemeinschaften. Adlige Familien verbanden den Eintritt ihrer Kinder in ein Kloster häufig mit der Übertragung von Grundbesitz, Geld oder anderen Vermögenswerten. Diese Stiftungen dienten der Versorgung der eintretenden Personen und gingen zugleich dauerhaft in den Besitz des jeweiligen Klosters über.

Die wirtschaftliche Entwicklung des Disibodenbergs Auch der Disibodenberg profitierte von den Mitgiften und Schenkungen der dort aufgenommenen Nonnen. Mit der wachsenden Bekanntheit Hildegards von Bingen nahm zudem die Zahl der Besucher und Förderer zu. Nach der Anerkennung ihrer Visionen durch Papst Eugen III. auf der Trierer Synode gewann das Kloster zusätzliches Ansehen, wodurch weitere Stiftungen und Schenkungen aus dem Kreis adeliger Wohltäter begünstigt wurden. Die Verwaltung dieser Vermögenswerte lag beim Abt des Disibodenbergs.

Der Streit um die Vermögenswerte Als Hildegard die Gründung eines eigenen Klosters auf dem Rupertsberg vorbereitete, entstand ein Konflikt über die wirtschaftlichen Grundlagen der neuen Gemeinschaft. Abt Kuno lehnte den Auszug zunächst ab und war nicht bereit, die beim Eintritt der Nonnen eingebrachten Mitgiften und Vermögenswerte freizugeben. Neben kirchenrechtlichen Fragen spielte dabei auch die wirtschaftliche Bedeutung dieser Güter für den Disibodenberg eine wichtige Rolle.

Die Anfänge auf dem Rupertsberg Da die Vermögensfrage zunächst ungeklärt blieb, begann die Gemeinschaft auf dem Rupertsberg ihre Arbeit unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen. Für den Bau des neuen Klosters und dessen laufenden Unterhalt war Hildegard deshalb auf die Unterstützung weiterer Förderer angewiesen. Durch Schenkungen und Stiftungen aus ihrem adligen und kirchlichen Umfeld gelang es nach und nach, die materiellen Voraussetzungen für den Ausbau des Konvents zu schaffen.

Die finanzielle Einigung Um den langjährigen Streit mit dem Disibodenberg endgültig zu beenden, zahlte Hildegard dem dortigen Konvent schließlich eine erhebliche Abfindung. Diese Vereinbarung schuf Rechtssicherheit für beide Gemeinschaften und ermöglichte dem Rupertsberger Kloster eine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung.

In den folgenden Jahren leitete Hildegard die Verwaltung des Klosterbesitzes selbst. Sie verzichtete auf die Einsetzung eines weltlichen Vogtes und stärkte damit die Eigenständigkeit ihres Konvents. Auf diese Weise konnte sich der Rupertsberg zu einer wirtschaftlich selbstständigen und dauerhaft gesicherten klösterlichen Gemeinschaft entwickeln.


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