Im Weltbild des 12. Jahrhunderts galt die gesellschaftliche Ordnung als von Gott eingesetzt. Obwohl alle Menschen als Geschöpfe Gottes denselben Ursprung besaßen, wurden die Unterschiede zwischen den einzelnen Ständen als Bestandteil der göttlichen Schöpfungsordnung verstanden. Auch Hildegard von Bingen teilte dieses Verständnis und sah die gesellschaftliche Hierarchie als Ausdruck einer von Gott gewollten Ordnung, die sich sowohl im himmlischen als auch im irdischen Bereich widerspiegelte.
Die theologische Begründung der Stände Das mittelalterliche Gesellschaftsmodell unterschied traditionell zwischen dem Wehrstand (bellatores), dem geistlichen Stand (oratores) und dem Nährstand (laboratores). Jeder dieser Bereiche besaß nach zeitgenössischer Auffassung eigene Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Hildegard griff dieses Ordnungsdenken auf und verglich die Gliederung der menschlichen Gesellschaft mit der Hierarchie der Engel. So wie die verschiedenen Engelchöre unterschiedliche Dienste verrichteten, ohne ihre jeweilige Stellung infrage zu stellen, sollten auch die Menschen ihre Aufgaben innerhalb der ihnen zugewiesenen Ordnung erfüllen. Entsprechend unterschied sie zwischen den Aufgaben der Mönche, der Priester und der Laien, denen jeweils eigene geistliche und gesellschaftliche Pflichten zukamen.
Standesbewusstsein im klösterlichen Leben Aus diesem Verständnis leitete Hildegard ab, dass die bestehende Ständeordnung auch innerhalb des Klosterlebens grundsätzlich erhalten bleiben sollte. Im Konvent auf dem Rupertsberg nahm sie zunächst ausschließlich Frauen adliger Herkunft auf. Als dieses Vorgehen von Zeitgenossen – unter anderem von Abt Rudolf von Jakobsberg und der Äbtissin Tengswich von Andernach – kritisiert wurde, verteidigte Hildegard ihre Entscheidung mit dem Hinweis, dass unterschiedliche gesellschaftliche Voraussetzungen innerhalb einer Gemeinschaft leicht zu Spannungen führen könnten. Nach ihrer Auffassung entsprach die Beibehaltung der bestehenden Ordnung dem göttlichen Schöpfungsplan.
Familiäre Verantwortung und Kinderoblation Innerhalb dieser gesellschaftlichen Ordnung kam den adligen Familien eine besondere Verantwortung zu. Die Übergabe eines Kindes an ein Kloster wurde einerseits als religiöse Stiftung verstanden, die dem Seelenheil der Familie dienen sollte. Andererseits erfüllte sie auch eine wirtschaftliche Funktion. Da die dem Kloster übergebenen Kinder in der Regel auf spätere Erbansprüche verzichteten, konnte der Familienbesitz vor einer weiteren Aufteilung bewahrt werden.
Frauen innerhalb der mittelalterlichen Ordnung Die gesellschaftliche Stellung der Frauen war im Hochmittelalter weitgehend durch die patriarchalischen Rechtsvorstellungen ihrer Zeit bestimmt. Adlige Frauen übernahmen vor allem Aufgaben innerhalb von Familie und Haushalt und wirkten durch standesgemäße Heiraten an der Festigung politischer und familiärer Bündnisse mit. Eigenständige politische oder wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten blieben im weltlichen Bereich meist begrenzt.
Für viele Frauen des Adels eröffnete das Kloster daher einen anderen Lebensweg. Es bot Zugang zu Bildung, eine gesicherte wirtschaftliche Existenz und die Möglichkeit, innerhalb einer geistlichen Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen. Besonders Äbtissinnen konnten umfangreiche Besitzungen verwalten und in kirchlichen wie gesellschaftlichen Fragen erheblichen Einfluss gewinnen. Das Wirken Hildegards von Bingen zeigt, welche Handlungsspielräume sich unter diesen Voraussetzungen innerhalb des klösterlichen Lebens eröffnen konnten.