Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten im niederen Adel Die Familie Hildegards von Bingen lebte innerhalb der rechtlichen und wirtschaftlichen Ordnung des ritterlichen Dienstadels. Zu ihren Besitz- und Herrschaftsrechten gehörten unter anderem Vogteirechte, also Schutz-, Verwaltungs- und Gerichtsrechte über bestimmte Güter und Gebiete, aus denen Einkünfte erzielt werden konnten. Darüber hinaus verfügte die Familie über Lehen, die Hildebert von Bermersheim von den Grafen von Sponheim als Gegenleistung für militärische und verwaltungstechnische Dienste erhalten hatte.

Das Familienleben war von den rechtlichen Vorstellungen des Hochmittelalters geprägt. Der Hausherr verwaltete den Besitz, vertrat die Familie nach außen und übte nach damaligem Recht die Vormundschaft über die Angehörigen seines Hauses aus.

Kinderoblation und Erbverzicht Für zahlreiche Adelsfamilien des 12. Jahrhunderts war die Übergabe eines Kindes an ein Kloster sowohl religiös als auch wirtschaftlich bedeutsam. Mit der Kinderoblation verband sich in der Regel der Verzicht auf spätere Erbansprüche, wodurch eine weitere Aufteilung des Familienvermögens vermieden werden konnte. Zugleich hofften die Familien auf die geistlichen Leistungen der Klöster, insbesondere auf das dauerhafte Totengedenken und die Fürbitte für ihre Angehörigen. Für Hildegard bedeutete die Übergabe an den Disibodenberg den Beginn einer lebenslangen Bindung an das klösterliche Leben.

Rechte und Pflichten der Frauen Frauen verfügten innerhalb der mittelalterlichen Gesellschaft nur über begrenzte rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Ihre Aufgaben lagen vor allem im Bereich von Familie, Haushalt und Nachkommenschaft; standesgemäße Heiraten dienten häufig auch der Festigung politischer und familiärer Bündnisse. Mit der Eheschließung ging die rechtliche Verantwortung gewöhnlich vom Vater auf den Ehemann über. Lediglich in besonderen Situationen, etwa während längerer Abwesenheit des Gatten, konnten adlige Frauen stellvertretend Verwaltungs- oder Herrschaftsaufgaben übernehmen.

Das Kloster eröffnete Frauen einen anderen Lebensweg:

- Pflichten innerhalb der Gemeinschaft: Die Nonnen verpflichteten sich zu einem Leben nach der Ordensregel mit Armut, Gehorsam und eheloser Lebensweise. Der Tagesablauf wurde durch Gebet, Gottesdienst und Arbeit nach dem benediktinischen Grundsatz ora et labora bestimmt. - Möglichkeiten und Rechte: Im Gegenzug bot das Kloster Bildung, Versorgung und sozialen Schutz. Frauen konnten lesen und schreiben lernen, Verwaltungsaufgaben übernehmen und – insbesondere als Äbtissinnen – Verantwortung für umfangreiche Besitzungen und klösterliche Gemeinschaften tragen.

Hildegards Einsatz für die Selbstständigkeit ihres Klosters Als Leiterin des Rupertsberger Konvents setzte sich Hildegard konsequent für die Rechte ihrer Gemeinschaft ein. Während der Auseinandersetzung mit Abt Kuno verlangte sie die Herausgabe der Mitgiften und Vermögenswerte, die die Nonnen beim Eintritt in das Kloster eingebracht hatten und die zunächst auf dem Disibodenberg verblieben.

Zur rechtlichen Absicherung ihres Klosters erhielt sie später die Unterstützung Kaiser Friedrichs Barbarossa. Der Schutzbrief bestätigte den Besitz des Konvents und stärkte dessen Eigenständigkeit. Zugleich wurden Rechte festgeschrieben, die den Nonnen eine weitgehende Selbstverwaltung ermöglichten, darunter die Wahl ihrer Leitung sowie eine größere Unabhängigkeit gegenüber weltlichen Vögten.

Mahnung an Herrscher und Geistliche Hildegard verstand ihre prophetische Berufung auch als Verpflichtung, führende Persönlichkeiten ihrer Zeit an ihre Verantwortung zu erinnern. In ihren Briefen mahnte sie weltliche Herrscher zu gerechter Regierungsführung und erinnerte Bischöfe, Äbte und Priester an ihre Aufgabe, durch Lehre und persönliches Vorbild (docere verbo et exemplo) den Glauben zu bewahren und Fehlentwicklungen innerhalb der Kirche entgegenzutreten.


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