Platzierung von Kindern in Kirchenämtern

Die Übergabe von Kindern an Klöster oder Stifte – in den Quellen als oblatio puerorum (Kinderoblation) bezeichnet – war im Mittelalter eine anerkannte Form des Eintritts in das klösterliche Leben. Dieser Rechtsakt verband religiöse Vorstellungen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Regelungen und begründete dauerhafte Verpflichtungen für die beteiligten Familien ebenso wie für die aufnehmenden Klöster.

Verpflichtungen der Familie Für adlige Familien wie die Hildegards von Bingen hatte die Kinderoblation mehrere Funktionen. Zum einen galt sie als Ausdruck religiöser Frömmigkeit und der Sorge um das Seelenheil der Familie. In einzelnen Fällen wurde die Hingabe eines Kindes auch mit der Vorstellung einer besonderen Weihe an Gott verbunden, wie sie in der Überlieferung zu Hildegard als zehntem Kind ihrer Familie anklingt.

Zum anderen erfüllte die Übergabe auch eine wirtschaftliche Aufgabe. Durch den Eintritt in das Kloster schieden die betreffenden Kinder in der Regel aus der Erbfolge aus, wodurch eine weitere Aufteilung des Familienbesitzes vermieden werden konnte. Besonders für Töchter bot das Kloster zudem eine gesellschaftlich anerkannte Alternative zur Heirat und ersparte den Familien häufig die erheblichen Aufwendungen einer weltlichen Eheschließung.

Der Rechtsakt der Kinderoblation Die Oblation erfolgte im Rahmen einer feierlichen Zeremonie. Nach Kapitel 59 der Benediktsregel wurde die Schenkungsurkunde (Petitio) zusammen mit der Hand des Kindes in das Altartuch eingeschlagen. Mit diesem Vorgang verband sich nach den damaligen Rechtsvorstellungen die dauerhafte Übergabe an das Kloster. Sie bedeutete den Verzicht auf spätere Ansprüche am Familienvermögen und begründete eine enge rechtliche Bindung an die klösterliche Gemeinschaft.

Über viele Jahrhunderte galt diese Form der Übergabe grundsätzlich als verbindlich. Mehrere kirchliche Synoden und Konzilien bestätigten, dass Eltern ihre dem Kloster übergebenen Kinder nicht ohne Weiteres zurückfordern konnten. Wer später gegen die eingegangenen Verpflichtungen verstieß und das Kloster eigenmächtig verließ, musste mit kirchenrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Pflichten der Oblaten Für die als pueri oblati aufgenommenen Kinder begann ein streng geregeltes klösterliches Leben. Erziehung und Ausbildung waren auf Gehorsam, Disziplin und die Einübung der Benediktsregel ausgerichtet. Der Tagesablauf wurde durch Gebetszeiten, Gottesdienste, Unterricht und Arbeit bestimmt. Wie in vielen mittelalterlichen Erziehungsformen gehörten auch körperliche Züchtigungen zum damaligen Verständnis klösterlicher Disziplin.

Rechte und Leistungen des Klosters Mit dem Eintritt in die Gemeinschaft erhielten die Oblaten zugleich Rechte und Ansprüche, die außerhalb eines Klosters vielfach nicht erreichbar gewesen wären:

- Bildung und Versorgung: Das Kloster gewährleistete den Unterhalt der Kinder und bot Zugang zu religiöser, sprachlicher und teilweise auch wissenschaftlicher Bildung. Gerade für Frauen eröffneten sich dadurch Möglichkeiten zum Lesen, Schreiben und zur Übernahme verantwortlicher Aufgaben innerhalb des Konvents, die außerhalb des klösterlichen Lebens nur selten bestanden. - Religiöse Verpflichtungen: Im Gegenzug übernahmen die Klöster die dauerhafte Fürbitte für ihre Wohltäter und gedachten der Stifterfamilien im liturgischen Gebet. Diese Gebetsgemeinschaft bildete einen wesentlichen Bestandteil des mittelalterlichen Stiftungswesens.

Seit dem 12. Jahrhundert wurde die Kinderoblation zunehmend kritisch beurteilt. Reformbewegungen wie die der Zisterzienser oder Prämonstratenser betonten stärker die persönliche Berufung und forderten, dass der endgültige Eintritt in das klösterliche Leben auf einer freien Entscheidung nach ausreichender Probezeit beruhen sollte.

↑ Zum Anfang