Im Hochmittelalter bildete die Familie die grundlegende soziale und rechtliche Einheit der Gesellschaft. Innerhalb dieses Gefüges nahm der Hausherr die führende Stellung ein. Er verwaltete den Familienbesitz, vertrat die Familie nach außen und übte nach den damaligen Rechtsvorstellungen die Vormundschaft über die ihm unterstellten Angehörigen aus.
Für Frauen bedeutete diese Ordnung in der Regel eine dauerhafte rechtliche Bindung an einen männlichen Vormund. Mit der Eheschließung ging die Vormundschaft gewöhnlich vom Vater auf den Ehemann über. Eigenständige wirtschaftliche oder politische Handlungsmöglichkeiten blieben deshalb im weltlichen Bereich meist eingeschränkt. Eine besondere Stellung konnten Witwen einnehmen, die – abhängig von den jeweiligen Rechtsverhältnissen – häufig größere Verfügungsrechte über Besitz und die Verwaltung des Familienvermögens erhielten.
Vor diesem Hintergrund stellte das Kloster für zahlreiche Frauen des Adels eine bedeutsame Alternative zum weltlichen Lebensweg dar. Es bot Schutz, Versorgung und Zugang zu Bildung sowie die Möglichkeit, innerhalb einer geistlichen Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen. Äbtissinnen und Leiterinnen von Frauenkonventen konnten Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und in bestimmten Bereichen erheblichen Einfluss entfalten – Möglichkeiten, die ihnen außerhalb des Klosters nur selten offenstanden.
Klösterliche Abhängigkeiten und Hildegards Weg zur Selbstständigkeit Auch das klösterliche Leben war jedoch in die patriarchalischen Strukturen der mittelalterlichen Kirche eingebunden. Die Frauenkonvente blieben vielfach auf die Mitwirkung männlicher Geistlicher angewiesen, insbesondere bei liturgischen Handlungen und in rechtlichen Angelegenheiten. Sakramente wie die Feier der Messe oder die Spendung der Beichte waren ausschließlich Priestern vorbehalten.
Am Disibodenberg zeigte sich diese Ordnung besonders deutlich. Der Frauenkonvent gehörte zu einem Doppelkloster und war rechtlich sowie wirtschaftlich dem Männerkonvent unterstellt. Der Abt übte die Aufsicht aus und verwaltete auch die Ländereien sowie die Mitgiften, die die adeligen Nonnen beim Eintritt in das Kloster eingebracht hatten.
Vor diesem Hintergrund erhielt Hildegards Entschluss, um 1150 ein eigenes Kloster auf dem Rupertsberg zu gründen, besondere Bedeutung. Mit der Loslösung vom Disibodenberg verfolgte sie das Ziel, ihrer Gemeinschaft größere rechtliche und wirtschaftliche Eigenständigkeit zu verschaffen. Abt Kuno widersetzte sich diesem Vorhaben unter anderem deshalb, weil er den Verlust von Ansehen und Vermögenswerten für das Mutterkloster befürchtete und die Herausgabe der Mitgiften zunächst verweigerte.
Hildegard setzte ihr Anliegen mit bemerkenswerter Beharrlichkeit durch. Sie deutete ihre Erkrankung als Zeichen göttlichen Missfallens über den Widerstand gegen den Umzug und gewann zugleich Unterstützung aus ihrem adligen und kirchlichen Umfeld. Über Richardis von Stade und deren Familie erreichte ihr Anliegen den Mainzer Erzbischof, der schließlich die Übersiedlung genehmigte. Mit der Gründung des Klosters auf dem Rupertsberg entstand eine Gemeinschaft, die über deutlich größere rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit verfügte und Hildegard eine weitgehend eigenverantwortliche Leitung ihres Konvents ermöglichte.