Die Besitzverhältnisse des niederen Adels im Hochmittelalter unterschieden sich häufig von denen großer Fürstenhäuser. Familien wie die Hildegards von Bingen verfügten meist nicht über ein geschlossenes Herrschaftsgebiet, sondern über verstreute Allodialgüter, Lehen und Vogteirechte. Um eine weitere Zersplitterung dieses Besitzes durch Erbteilungen zu vermeiden, wurden einzelne Kinder häufig für eine geistliche Laufbahn bestimmt. Der Eintritt in ein Kloster war daher nicht allein Ausdruck religiöser Frömmigkeit, sondern erfüllte zugleich eine wichtige wirtschaftliche Funktion bei der Sicherung des Familienbesitzes.
Die Kinderoblation und ihre rechtlichen Folgen Diese Praxis wurde durch die Kinderoblation (oblatio puerorum) rechtlich und liturgisch vollzogen. Wurde ein Kind dauerhaft einem Kloster übergeben – wie es die Überlieferung auch für Hildegard als zehntes Kind ihrer Familie berichtet –, verzichtete es nach den damaligen Rechtsvorstellungen auf spätere Ansprüche am Familienerbe. Dieser Schritt wurde durch eine Schenkungsurkunde (Petitio) bekräftigt, die während des Aufnahmezeremoniells gemeinsam mit der Hand des Kindes in das Altartuch eingeschlagen wurde. Mit der vollzogenen Oblation entstand nach dem damaligen Kirchenrecht eine dauerhafte Bindung an das Kloster, die grundsätzlich nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden konnte.
Familieninteressen und wirtschaftlicher Nutzen der Klöster Für viele Adelsfamilien verband die Kinderoblation mehrere Ziele. Sie trug dazu bei, den Familienbesitz zusammenzuhalten, eröffnete nachgeborenen Kindern einen angesehenen Lebensweg und konnte zugleich als Ausdruck religiöser Stiftung verstanden werden. Die Klöster profitierten ihrerseits von den Mitgiften, die insbesondere bei der Aufnahme adeliger Töchter üblich waren. Diese bestanden aus Ländereien, Geld oder anderen wertvollen Gütern und gingen dauerhaft in das Vermögen der Gemeinschaft über. In den klösterlichen Urkunden wurden sie als Bestandteile des Klosterbesitzes (monastic assets) festgehalten.
Rechte und Verpflichtungen innerhalb des Klosters Mit der Aufgabe möglicher Erbansprüche waren zugleich Rechte und Pflichten verbunden. Die eintretenden Kinder erhielten lebenslangen Unterhalt, Schutz innerhalb der Gemeinschaft sowie Zugang zu einer umfassenden religiösen und schulischen Ausbildung, die außerhalb der Klöster nur wenigen offenstand.
Darüber hinaus übernahmen die Klöster eine zentrale Aufgabe, die für die Stifterfamilien von großer religiöser Bedeutung war. Im Rahmen von Gebetsverbrüderungen verpflichteten sie sich, dauerhaft für das Seelenheil ihrer Wohltäter zu beten und ihrer im liturgischen Gedächtnis zu gedenken. Auf diese Weise verband sich die Sicherung des Familienvermögens mit der Hoffnung auf bleibende geistliche Fürsprache über den Tod hinaus.