Herrschaftliche Aufgaben bei Abwesenheit des Mannes

Die mittelalterliche Gesellschaft war von einer patriarchalischen Rechts- und Sozialordnung geprägt. Frauen standen in der Regel unter der Vormundschaft eines männlichen Familienangehörigen – zunächst des Vaters, später des Ehemannes. Innerhalb des Adels lagen ihre üblichen Aufgaben vor allem in der Führung des Haushalts, der Erziehung der Kinder, der Sicherung der Nachkommenschaft sowie in der Mitwirkung an standesgemäßen Heiratsverbindungen, die dem Ausbau politischer und familiärer Bündnisse dienten.

Eigenständige Herrschafts- oder Verwaltungstätigkeiten waren Frauen im weltlichen Bereich grundsätzlich nur in begrenztem Umfang möglich. Eine wichtige Ausnahme bildeten Zeiten, in denen der Ehemann durch Krieg, Reisen oder andere Verpflichtungen abwesend war. Während dieser Phasen konnten adlige Frauen stellvertretend Verwaltungs- und Herrschaftsaufgaben übernehmen, zu denen auch die Ausübung der Gerichtsbarkeit gehören konnte.

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, weshalb das Kloster für zahlreiche Frauen des Adels eine attraktive Lebensform darstellte. Während ihre Handlungsmöglichkeiten in der weltlichen Gesellschaft meist von der Vertretung eines männlichen Familienoberhauptes abhingen, bot das klösterliche Leben deutlich größere Gestaltungsspielräume. Äbtissinnen und andere Leiterinnen geistlicher Gemeinschaften verfügten über weitreichende organisatorische Verantwortung, erhielten Zugang zu Bildung und konnten ihre Klöster eigenständig führen.

Hildegard von Bingen zeigt exemplarisch, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben konnten. Als Äbtissin leitete sie die wirtschaftlichen Angelegenheiten ihrer Klöster eigenverantwortlich und verzichtete bewusst darauf, die Verwaltung einem weltlichen Vogt zu übertragen. Darüber hinaus gewann sie durch ihre Schriften, ihre Predigtreisen und ihre umfangreiche Korrespondenz erheblichen Einfluss auf führende Persönlichkeiten aus Kirche und Reich und nahm damit eine Stellung ein, die für Frauen ihrer Zeit außergewöhnlich war.


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