Die Gesellschaft des 12. Jahrhunderts verstand sich als eine von Gott geordnete Ständegemeinschaft. Traditionell wurde sie in drei Funktionsbereiche gegliedert: den Wehrstand (bellatores), den geistlichen oder Lehrstand (oratores) sowie den Nährstand (laboratores). Dieses Modell prägte das politische, soziale und religiöse Selbstverständnis des Hochmittelalters und bestimmte die Aufgaben und Rechte der einzelnen Bevölkerungsgruppen.
Wandel innerhalb des Wehrstandes Trotz ihres Anspruchs auf Beständigkeit blieb die mittelalterliche Ständeordnung nicht unverändert. Besonders im 12. Jahrhundert vollzogen sich innerhalb des Wehrstandes tiefgreifende Entwicklungen. Die Ministerialen, ursprünglich unfreie Dienstleute im Dienst geistlicher oder weltlicher Herren, gewannen durch militärische und administrative Aufgaben zunehmend an Einfluss. Im Laufe der Zeit näherten sie sich dem älteren Adel an und gingen schließlich in einem gemeinsamen Ritterstand auf. Auch Hildegards Familie bewegte sich innerhalb dieses aufstrebenden rheinisch-naheländischen Dienstadels, dessen gesellschaftliche Stellung den Zugang zu Bildung, kirchlichen Ämtern und einflussreichen Netzwerken erleichterte.
Hildegards Verständnis der Ständeordnung Hildegard von Bingen übte zwar wiederholt deutliche Kritik an Missständen innerhalb der Kirche, stellte die bestehende gesellschaftliche Ordnung jedoch nicht grundsätzlich infrage. Vielmehr betrachtete sie die Gliederung der Gesellschaft als Teil der von Gott gesetzten Weltordnung. Die unterschiedlichen Stände erschienen ihr als Ausdruck einer übergeordneten göttlichen Ordnung, die auch das menschliche Zusammenleben bestimmen sollte.
Diese Auffassung beeinflusste auch ihre Entscheidungen als Klostergründerin. Für den Konvent auf dem Rupertsberg nahm sie ausschließlich Frauen aus dem Adel auf. Gegenüber zeitgenössischen Kritikern, darunter Abt Rudolf von Jakobsberg, begründete sie diese Praxis mit ihrer Überzeugung, dass eine klösterliche Gemeinschaft durch die Vermischung unterschiedlicher sozialer Herkunft leichter in Konflikte geraten könne. Nach ihrem Verständnis sollte die bestehende Ständeordnung deshalb auch innerhalb des Klosterlebens grundsätzlich gewahrt bleiben.