Bereitstellung klösterlicher Existenzgrundlagen

Die Bereitstellung klösterlicher Existenzgrundlagen gehörte im hochmittelalterlichen Adel zu den grundlegenden Aufgaben einer Familie, wenn eines ihrer Kinder in ein Kloster eintrat. Auch Hildebert von Bermersheim, der Vater Hildegards von Bingen, schuf mit seinem Besitz die materiellen Voraussetzungen dafür, dass seine Kinder eine geistliche Laufbahn einschlagen konnten.

Der Eintritt in ein Kloster war für Angehörige des Adels gewöhnlich mit umfangreichen Schenkungen verbunden. Im Rahmen der Kinderoblation wurde die Hand des Kindes gemeinsam mit der Schenkungsurkunde symbolisch in das Altartuch eingeschlagen. Vor allem adelige Töchter brachten häufig Ländereien, Geldmittel oder andere wertvolle Vermögensgüter als Mitgift in das Kloster ein. Diese gingen dauerhaft in den Besitz der Gemeinschaft über und bildeten einen wichtigen Bestandteil ihres wirtschaftlichen Fundaments.

Für das Benediktinerkloster Disibodenberg stellten diese Zuwendungen eine bedeutende Einnahmequelle dar. Hinzu kam, dass Hildegards wachsender Ruf als Visionärin zahlreiche Pilger sowie wohlhabende Förderer anzog. Die daraus resultierenden Schenkungen und Besitzübertragungen stärkten den Wohlstand des Klosters zusätzlich und wurden unter der Verwaltung des Abtes dem Klostervermögen zugeführt.

Der Kampf um die wirtschaftlichen Existenzgrundlagen Als Hildegard um das Jahr 1150 die Gründung eines eigenen Klosters auf dem Rupertsberg anstrebte, entzündete sich der Konflikt nicht allein an geistlichen Fragen, sondern ebenso an den damit verbundenen wirtschaftlichen Interessen. Abt Kuno wollte den Wegzug des Frauenkonvents unter anderem deshalb verhindern, weil damit umfangreiche Mitgiften und Schenkungen des Adels verloren gegangen wären. Zunächst verweigerten die Mönche die Herausgabe jener Vermögenswerte, die beim Eintritt der Nonnen an das Kloster gefallen waren. Dadurch mussten Hildegard und ihre Gemeinschaft die ersten Jahre auf dem Rupertsberg unter äußerst bescheidenen Bedingungen verbringen.

Konsolidierung und klösterliche Autonomie Der Aufbau des neuen Klosters gelang schließlich mit Unterstützung einflussreicher Förderer, die Hildegards Vorhaben finanziell und materiell unterstützten. Dank dieser Zuwendungen konnte der Rupertsberg als eigenständiges Kloster entstehen.

Um die Auseinandersetzung mit dem Disibodenberg dauerhaft zu beenden und alle vermögensrechtlichen Ansprüche zu klären, zahlte Hildegard dem dortigen Konvent schließlich eine beträchtliche Ausgleichssumme. Erst dadurch erhielt ihre Gemeinschaft die umstrittenen Güter zurück und konnte ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit dauerhaft sichern.

In der Folge übernahm Hildegard die Verwaltung des Klosterbesitzes selbst und verzichtete bewusst darauf, diese Aufgabe einem weltlichen Vogt zu übertragen. Auf diese Weise lagen sowohl die Nutzung der Besitzungen als auch die Verfügung über die Einkünfte in den Händen des Konvents. Der Rupertsberg entwickelte sich damit zu einem Beispiel für ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständig geführtes Frauenkloster.


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