Schwester Clementia gehörte zum engeren familiären Umfeld Hildegards von Bingen und war Mitglied des Konvents auf dem Rupertsberg. Anders als mehrere männliche Verwandte, die kirchliche Ämter außerhalb des Klosters innehatten, wirkte sie innerhalb der von Hildegard geleiteten Gemeinschaft.
Während Angehörige der Familie wie Hugo in Mainz, Arnold in Trier oder Rorich in Tholey Verbindungen zu bedeutenden kirchlichen Zentren unterhielten, lag Clementias Bedeutung vor allem im inneren Leben des Rupertsberger Konvents. Sie gehörte zu den vertrauten Mitschwestern Hildegards und dürfte die Leitung des Klosters im täglichen Leben unterstützt haben.
Verwandtschaft und Eintritt in den Konvent Die mittelalterlichen Quellen bezeichnen Clementia als Schwester Hildegards. In der neueren Forschung wird jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund der überlieferten Zeitangaben auch eine nähere Verwandtschaft, etwa als Nichte oder Großnichte, nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Unabhängig von dieser genealogischen Frage gilt als gesichert, dass Clementia erst nach der Gründung des Klosters in die Gemeinschaft auf dem Rupertsberg eintrat.
Aufgaben innerhalb des Klosters Innerhalb des Konvents nahm Clementia offenbar eine Vertrauensstellung ein. Als Angehörige der Familie und langjährige Mitschwester gehörte sie zu dem Kreis von Frauen, auf den sich Hildegard bei der Leitung des Klosters stützen konnte. Zwar sind ihre konkreten Aufgaben nur in Ansätzen überliefert, doch sprechen die Quellen dafür, dass sie bei organisatorischen und gemeinschaftlichen Angelegenheiten eine wichtige Rolle spielte.
Das Beispiel Clementias verdeutlicht, dass familiäre Bindungen nicht nur den Zugang zu kirchlichen Ämtern außerhalb des Klosters erleichterten, sondern auch innerhalb der klösterlichen Gemeinschaft von Bedeutung sein konnten. Während Hildegard ihre Beziehungen zu geistlichen und weltlichen Entscheidungsträgern für die Entwicklung ihres Klosters nutzte, trugen vertraute Angehörige innerhalb des Konvents zur Kontinuität und Stabilität der Gemeinschaft bei.