Ritterlicher Dienstadel

Das 12. Jahrhundert war von tiefgreifenden Veränderungen innerhalb der mittelalterlichen Gesellschaft geprägt. Besonders deutlich zeigte sich dieser Wandel im Wehrstand (bellatores), dessen Zusammensetzung sich im Laufe des Hochmittelalters erheblich veränderte. Für die Einordnung der Familie Hildegards von Bingen ist dabei die Stellung innerhalb des ritterlichen Dienstadels beziehungsweise der Ministerialität von besonderer Bedeutung.

Der Aufstieg der Ministerialen Die Ministerialität setzte sich ursprünglich überwiegend aus rechtlich unfreien Dienstleuten zusammen, die im Auftrag geistlicher oder weltlicher Herren Verwaltungsaufgaben wahrnahmen oder militärische Dienste leisteten. Durch ihre Tätigkeit als Burgverwalter, Beamte oder Ritter gewannen viele Ministerialen im Laufe des 12. Jahrhunderts erheblich an gesellschaftlichem Ansehen. Zugleich näherten sich zahlreiche Familien des älteren Adels und der aufstrebenden Ministerialität einander an, sodass sich allmählich ein gemeinsamer ritterlicher Stand herausbildete.

Die Stellung der Familie Bermersheim Die Familie Bermersheim lässt sich in diese Entwicklung einordnen. Während ältere hagiographische Überlieferungen Hildegards Vater Hildebert häufig als nobilis bezeichnen, sieht die neuere Forschung seine Familie überwiegend im Umfeld des ritterlichen Dienstadels. Hildebert stand als Ritter oder Edelknappe in einem Lehnsverhältnis zu den Grafen von Sponheim, insbesondere zu Graf Meginhard von Sponheim. Damit bewegte sich die Familie in jenem gesellschaftlichen Bereich, in dem sich ältere Adelsgeschlechter und aufstrebende Ministerialen zunehmend miteinander verbanden.

Besitzverhältnisse des niederen Adels Im Unterschied zu den großen Fürstenhäusern verfügten Familien des niederen Adels meist nicht über geschlossene Territorien. Ihr Besitz setzte sich vielmehr aus unterschiedlichen Rechtsformen zusammen. Dazu gehörten freies Eigengut (Allodialbesitz), Lehen sowie Vogteirechte über einzelne Güter oder kirchliche Einrichtungen. Diese Besitzstruktur war für viele Adelsfamilien des Rhein-Nahe-Gebiets charakteristisch.

Gerade diese Verteilung des Besitzes machte eine sorgfältige Familienpolitik erforderlich. Um eine weitere Aufsplitterung des Vermögens durch Erbteilungen zu vermeiden, wurden nachgeborene Söhne und Töchter häufig für eine geistliche Laufbahn bestimmt. Die Aufnahme in Klöster oder Stifte diente daher nicht nur religiösen Vorstellungen, sondern trug zugleich zur Sicherung des Familienbesitzes und zur Pflege kirchlicher Beziehungen bei. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, weshalb auch Hildegards Eintritt in den Disibodenberg sowohl in den religiösen Überzeugungen ihrer Familie als auch in den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Zeit verankert war.


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