Die Überwindung des 20-Zentimeter-Engpasses Der Kern des Großprojekts „Abladeoptimierung Mittelrhein“ ist die Beseitigung der verbliebenen Tiefenengstelle auf dem 49 Kilometer langen Abschnitt zwischen Budenheim (bei Mainz) und St. Goar, wo die garantierte Fahrrinnentiefe derzeit lediglich 1,90 Meter unter dem Gleichwertigen Wasserstand (GlW) beträgt. Da die direkt angrenzenden Rheinabschnitte ober- und unterhalb bereits über eine Tiefe von 2,10 Metern verfügen, stellt diese Lücke das maßgebliche Nadelöhr für die europäische Schifffahrtslogistik dar.
Das Hauptziel: Durchgehend 2,10 Meter bei Niedrigwasser Das zentrale Projektziel ist es, diese Einschränkung aufzuheben und eine durchgehende Fahrrinnentiefe im Niedrigwasserbereich von exakt 2,10 Metern (unter GlW 20) zu schaffen. Diese verlässliche Tiefe soll auf der gesamten Breite der heute bestehenden, 120 Meter breiten Fahrrinne sichergestellt werden. Damit werden die Schifffahrtsverhältnisse bei Niedrig- und Mittelwasser endlich an die ober- und unterhalb liegenden Streckenabschnitte des Rheins angeglichen. Historisch betrachtet bedeutet dieses Vorhaben die späte Vollendung des großen Rheinausbaus (1964–1974), da damals die anvisierte 2,10-Meter-Marke im schwierigen felsigen Untergrund dieses Abschnitts nicht erreicht wurde und man bei 1,90 Metern kapitulieren musste.
Zusatzziel für mittlere Wasserstände Neben der Optimierung für extremes Niedrigwasser verfolgt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung noch ein zweites wichtiges Tiefen-Ziel: Zusätzlich soll eine Verbesserung der möglichen Abladetiefen bei den häufig auftretenden, wirtschaftlich sehr relevanten mittleren Abflüssen auf 3,40 Meter (GlW 183) erreicht werden.
Wirtschaftliche Konsequenz der Zielerreichung Das Erreichen dieses Ziels ist deshalb so wichtig, weil Schiffe auf ihrer langen Route von den Nordseehäfen in das europäische Hinterland ihre maximale Frachtladung (Abladetiefe) bisher durchgehend an dieser einen flachsten Stelle ausrichten müssen. Die erfolgreiche Umsetzung des gesetzlich im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgestellten „Vordringlichen Bedarfs“ soll diese extremen Kapazitätseinschränkungen beseitigen und künftige volkswirtschaftliche Milliardenschäden – wie sie im Niedrigwasserjahr 2018 (2,4 Milliarden Euro) auftraten – verhindern.